KEV: Zuschlag bleibt bei 0,45 Rappen

Am Sonntag gab es von Swissgrid eine schlechte Nachricht für alle, die auf der KEV Warteliste für Photovoltaikanlagen stehen. Die KEV Abgaben bleiben weiterhin bei 0.45 Rappen pro kWh bestehen. 0.10 Rappen davon gehen in den Gewässerschutz. Nur 10 % der restlichen 0.35 Rappen fliessen in die Photovoltaik. Der Rest geht in die Subvention von Wind / Wasser / Biomasse Kraftwerken. Und genau diese Technologien stecken leider teilweise in langwierigen Bewilligungsverfahren.

Das Geld kann offenbar nicht für die schnell realisierbaren – und bereits realisierten –  Photovoltaikprojekte verwendet werden, weil gemäss Energiegesetz derzeit ein Jahres-Kontingenten (2012 rund 50 Megawatt) besteht.  Ein Schlag ins Gesicht vor allem auch für jene, die bereits eine Solaranlage gebaut haben und nur mit 10 Rappen pro Kilowattstunde entschädigt werden. Das ist ein sehr negatives Zeichen für alle jene, die sich den Bau einer eigenen Anlage auf dem Dach beschäftigen.

Mit Jahreskontingenten und Begrenzungen werden wir die Energiewende nicht schaffen…

Quelle: http://www.ee-news.ch/de/article/24785/kev-zuschlag-bleibt-weiterhin-bei-0-45-rappen-pro-kilowattstunde

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.rwg-solar.ch/2012/07/09/kev-zuschlag-bleibt-bei-045-rappen/

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